Auf dieser Seite findest du alles auf einen Blick: was ein Gutachten dich kostet (Spoiler: oft gar nichts) — und wer wann zahlt.
Das hängt allein von der Schuldfrage ab — hier sind die drei möglichen Fälle, ehrlich erklärt.
Für dich in aller Regel 0 €. Trägt der Unfallgegner die Schuld, gehören die Gutachterkosten zu deinem Schaden — seine Haftpflicht versicherung muss sie tragen (§ 249 BGB), und wir rechnen direkt mit ihr ab. Eine Ausnahme sind Bagatellschäden: Bei sehr kleinen Schäden verweist die Versicherung oft auf einen Kostenvoranschlag und zahlt kein Gutachten. Eine feste Grenze gibt es dafür nicht — die Gerichte bemessen sie unterschiedlich, teils erst bei rund 1.000 €. Und es zählt nicht allein der Betrag, sondern ob du vorher erkennen konntest, dass der Schaden nur oberflächlich ist. Konntest du das nicht, sind die Gutachterkosten auch unterhalb dieser Grenze erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03). Wir sagen dir das vor der Begutachtung, sobald wir es beurteilen können.
Haften beide Seiten, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten anteilig nach der Haftungsquote — bei 70 % Fremdschuld also 70 % der Gutachterkosten. Was auf dich zukommen könnte, besprechen wir offen, bevor wir loslegen.
Für Kaskofälle, Wildunfälle oder selbst verschuldete Schäden arbeiten wir mit fairen Festpreisen, die du auf Anfrage vorab erfährst — schriftlich und verbindlich, bevor irgendetwas beauftragt wird. Keine Überraschungen auf der Rechnung.
Kurz gesagt: In den allermeisten Fällen bezahlst du dein Gutachten nicht selbst. Und wenn doch etwas auf dich zukommt, erfährst du es von uns vor der Beauftragung — nie danach. Ruf uns bei Fragen einfach an: +49 211 15852-312.
In aller Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall unterschreibst du eine Abtretungserklärung — damit rechnen wir die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, und du gehst nicht in Vorleistung. Zwei Punkte solltest du kennen: Ohne diese Abtretung bekommst du unsere Rechnung selbst und holst dir den Betrag bei der Versicherung zurück. Und falls die Versicherung die Haftung bestreitet oder nur anteilig zahlt, bleibt der offene Teil bei dir — wir sagen dir das, sobald wir davon erfahren, und rechnen ihn dann mit dir ab (§ 6 unserer AGB).
Die Haftungsquote ergibt sich aus dem Unfallhergang — zum Beispiel 50/50 oder 70/30. Sobald die Quote absehbar ist, sagen wir dir konkret, welcher Betrag auf dich entfallen würde. Du entscheidest dann in Ruhe, bevor Kosten entstehen.
Das richtet sich nach Fahrzeug und Schadenumfang. Melde dich kurz mit ein paar Eckdaten — telefonisch, per Mail oder direkt in der carproof-App — und du bekommst vorab einen festen Preis genannt. Erst wenn du zustimmst, geht es los.