Startseite › Gutachten beim Haftpflichtschaden
HaftpflichtschadenHat der andere den Unfall allein verursacht, muss in der Regel seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen. Hier erfährst du, wie das abläuft, was in der Regel dazugehört und wofür du ein unabhängiges Gutachten brauchst. Wir kommen dafür in ganz Nordrhein-Westfalen zu deinem Fahrzeug — Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
carproof Sachverständige UG (haftungsbeschränkt) · unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro · Graf-Adolf-Straße 41 · 40210 Düsseldorf
Unverschuldet in einen Unfall geraten — und jetzt meldet sich eine fremde Versicherung, die Werkstatt fragt nach einem Gutachten, und du sollst entscheiden, was als Nächstes kommt. Diese Seite ordnet das für dich: was du direkt nach dem Unfall tust, wie es mit der gegnerischen Versicherung weitergeht und welche Posten zu deinem Schaden gehören können.
Was an der Unfallstelle passiert, entscheidet oft, wie glatt es danach läuft. Die ausführliche Checkliste steht im Ratgeber Was tun nach einem Unfall? — hier das Wichtigste für dich als Geschädigten:
Als Geschädigter kannst du deine Ansprüche direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anmelden (§ 115 VVG). Melde den Schaden zeitnah und notiere dir die Schadennummer. Schau außerdem in deine eigenen Versicherungsbedingungen: Manche Verträge verlangen, dass du auch einen unverschuldeten Unfall meldest.
Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du deinen Sachverständigen in der Regel frei wählen. Den Gutachter oder Prüfdienst der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren — er arbeitet in ihrem Auftrag, nicht in deinem. Wichtig ist nur: begutachten lassen, bevor repariert wird. Mehr zur freien Gutachterwahl
Ein Sachverständiger kommt zu deinem Fahrzeug — nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt, überall in Nordrhein-Westfalen. Den Termin bekommst du in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Vor Ort nimmt er den Schaden auf und hält alles fest, was für die Abrechnung zählt.
Das fertige Gutachten bekommst du in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach der Begutachtung — digital in der App und per E-Mail. Auf Wunsch übermitteln wir es direkt an die regulierende Versicherung. Es ist die Grundlage, auf der sie deinen Fahrzeugschaden abrechnet.
Deine Forderung — Reparatur oder Auszahlung, Wertminderung, Nutzungsausfall und die übrigen Posten — machst du selbst oder über eine Kanzlei für Verkehrsrecht geltend. Als Sachverständige dürfen wir das nicht für dich übernehmen. Die Versicherung prüft die Forderung und schickt dir eine Abrechnung. Zahlt sie weniger als gefordert, lohnt sich ein genauer Blick (siehe Kanzlei).
Nach einem unverschuldeten Unfall muss dich die Gegenseite so stellen, als wäre der Unfall nie passiert (§ 249 BGB). Dazu gehört oft mehr als die Reparatur. Welche Posten in deinem Fall dazukommen und wie hoch sie sind, hängt vom Einzelfall ab — die Fahrzeugschäden beziffert das Gutachten.
Die Versicherung zahlt die Kosten einer fachgerechten Reparatur, wie der Sachverständige sie im Gutachten kalkuliert. Du kannst dir den Betrag auch auszahlen lassen, statt zu reparieren — dann in der Regel ohne Mehrwertsteuer.
Nach einem erheblichen Schaden gilt dein Auto als Unfallwagen und ist am Markt meist weniger wert — auch nach einer perfekten Reparatur. Diese Wertminderung ist ein eigener Posten, den die Versicherung zusätzlich ersetzt. Beziffert wird sie im Gutachten; ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus.
Für die Tage, an denen du unfallbedingt ohne Auto bist, steht dir entweder ein Mietwagen oder eine Entschädigung pro Tag zu — beides für denselben Tag geht nicht. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse, die Dauer nach der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit.
Lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht, wird in der Regel auf Totalschadenbasis abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beide Werte stehen im Gutachten. Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du trotzdem reparieren lassen (130-Prozent-Regel).
Bei unverschuldetem Unfall zahlt in aller Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten — die Ausnahmen wie Mitschuld oder Bagatellschaden erklären wir auf der Seite zu den Kosten.
Dazu können Abschleppkosten, bei einem Totalschaden die Kosten für An- und Abmeldung und eine kleine Kostenpauschale für Telefon und Porto kommen. Wurde jemand verletzt, kommen weitere Ansprüche hinzu, etwa Schmerzensgeld — dazu berät dich eine Kanzlei.
In gut einer Minute an einem Rechenbeispiel erklärt: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten — mit Untertiteln.
Sprecherstimme mit KI erzeugt · Beispielwerte, keine Rechtsberatung
Wer hinten auffährt, hatte meistens zu wenig Abstand oder hat zu spät gebremst. Gerichte gehen beim Auffahrunfall deshalb in der Regel zunächst davon aus, dass der Auffahrende den Unfall verursacht hat (sogenannter Anscheinsbeweis). Stand dein Auto vorne, bist du deshalb häufig der Geschädigte.
Eine feste Regel ist das aber nicht. Hat der Vordermann zum Beispiel ohne Grund stark gebremst, kurz vorher die Spur gewechselt oder zurückgesetzt, kann die Haftung anders verteilt werden. Wie es in deinem Fall aussieht, kommt auf den Einzelfall an — die Schuldfrage klären die Versicherungen und notfalls ein Gericht, nicht der Gutachter.
Haben beide Seiten zum Unfall beigetragen, wird die Haftung nach einer Quote verteilt, zum Beispiel 70 zu 30. Dann ersetzt die gegnerische Versicherung jeden Posten nur in Höhe ihres Anteils — die Reparatur, die Wertminderung, den Nutzungsausfall und auch die Gutachterkosten. Den Rest trägst du selbst, sofern nicht deine eigene Kaskoversicherung einspringt; das hängt von deinem Vertrag ab.
Was eine Mitschuld für die Kosten des Gutachtens bedeutet, steht auf der Seite Kosten: Wer zahlt das Gutachten?
Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte. Unser Gutachten beziffert den Schaden an deinem Fahrzeug; deine Ansprüche gegenüber der Versicherung machst du selbst geltend oder überlässt das einer Kanzlei für Verkehrsrecht. Sinnvoll sein kann eine Kanzlei zum Beispiel, wenn:
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten einer Kanzlei in der Regel ebenfalls zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss — bei Mitschuld nicht in voller Höhe. Ob sich der Weg in deinem Fall lohnt, kann dir die Kanzlei selbst sagen.
Möglichst bald nach dem Unfall und auf jeden Fall, bevor repariert wird. Bei carproof bekommst du den Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden, das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach der Begutachtung.
Ja. Der Sachverständige kommt dorthin, wo dein Auto steht — in ganz Nordrhein-Westfalen. Steht es außerhalb von NRW, ruf uns an unter +49 211 15852-312; wir sagen dir, wie wir dir helfen können.
Nein, nur unsere Gutachterkosten, wenn du sie uns abtrittst. Deine übrigen Ansprüche — etwa Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld — dürfen wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht für dich geltend machen. Das machst du selbst oder eine Kanzlei für Verkehrsrecht. Unser Gutachten liefert dafür die Zahlen zu deinem Fahrzeugschaden.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen zu deinem konkreten Unfall wende dich an eine Kanzlei für Verkehrsrecht.
Melde deinen Schaden in wenigen Minuten — ein carproof-Sachverständiger meldet sich und stimmt den Termin mit dir ab.
Oder ruf uns an: +49 211 15852-312