Ratgeber › Fiktive Abrechnung
Kosten & RechtLesedauer: ca. 7 Minuten · Stand: August 2026 · Geprüft vom carproof-Sachverständigenteam
Dein Auto wurde angefahren, das Gutachten liegt auf dem Tisch — und jetzt? Viele denken, sie müssten den Wagen sofort in die Werkstatt bringen. Müssen sie nicht. Nach einem unverschuldeten Unfall kannst du dir die kalkulierten Reparaturkosten auch einfach auszahlen lassen und das Auto so weiterfahren, wie es ist. Das nennt sich fiktive Abrechnung. Wie sie funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wann sie sich für dich lohnt, liest du hier.
Wer deinen Wagen unverschuldet beschädigt, muss den Zustand wiederherstellen, der ohne den Unfall bestehen würde — so steht es im Schadenersatzrecht (§ 249 BGB). Und das Gesetz gibt dir dabei die Wahl: Statt die Reparatur ausführen zu lassen, darfst du den Geldbetrag verlangen, der dafür erforderlich wäre. Juristen nennen das Dispositionsfreiheit — übersetzt: Du verfügst frei über deinen Schadenersatz.
Konkret heißt das: Ein Sachverständiger kalkuliert im Gutachten, was eine fachgerechte Reparatur kosten würde. Diesen Betrag zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung an dich aus — ob du damit anschließend in die Werkstatt fährst, die Delle selbst ausbeulst oder das Geld für etwas ganz anderes verwendest, geht die Versicherung nichts an. „Fiktiv" heißt die Abrechnung nur deshalb, weil auf Basis einer gedachten Reparatur gerechnet wird. Der Schaden selbst ist völlig real, und dein Anspruch auch.
Die Wahl zwischen Reparatur und Auszahlung hast du erst, wenn die Schadenhöhe sauber festgestellt ist. Lass den Wagen deshalb immer zuerst begutachten — danach kannst du in Ruhe entscheiden und musst dich nicht sofort festlegen.
Bei der fiktiven Abrechnung setzt sich deine Auszahlung typischerweise aus drei Bausteinen zusammen:
Dazu kommt meist noch eine kleine Kostenpauschale für Telefonate und Schriftverkehr, üblich sind rund 25 bis 30 Euro. Entscheidest du dich später doch für eine Reparatur, kannst du die Mehrwertsteuer übrigens nachfordern — die Werkstattrechnung als Nachweis genügt.
Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Transporter rangiert in deinen geparkten Kombi, Tür und Seitenwand sind eingedrückt. Das Gutachten kalkuliert die Reparatur mit 5.500 Euro netto und weist 400 Euro merkantile Wertminderung aus.
Du bekommst also 5.900 Euro überwiesen, behältst dein Auto und entscheidest selbst, was damit passiert: sofort reparieren, später reparieren, günstiger reparieren — oder mit der Delle weiterfahren und das Geld behalten. Lässt du irgendwann doch für 5.500 Euro netto reparieren, holst du dir die dann angefallene Mehrwertsteuer von 1.045 Euro mit der Rechnung zusätzlich zurück.
Kaum liegt das Gutachten bei der Versicherung, kommt bei vielen Geschädigten ein Kürzungsschreiben: Man habe eine „gleichwertige Referenzwerkstatt" gefunden, die deutlich billigere Stundensätze verlangt als die im Gutachten angesetzte Markenwerkstatt — abgerechnet werde deshalb nur der niedrigere Betrag. Dieser sogenannte Verweis ist nicht automatisch unzulässig, aber er ist an klare Bedingungen geknüpft, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat:
Und selbst wenn all das erfüllt ist, gibt es eine wichtige Ausnahme: Ist dein Auto nicht älter als drei Jahre, darfst du grundsätzlich auf Basis der Markenwerkstatt abrechnen. Gleiches gilt oft auch für ältere Fahrzeuge, die nachweislich immer in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurden — Stichwort scheckheftgepflegt, also mit lückenlos dokumentierten Serviceterminen. Kürzt die Versicherung trotzdem, lohnt sich Gegenwehr: Viele Kürzungen halten einer Prüfung nicht stand.
Die fiktive Abrechnung hat eine Obergrenze. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor — die Reparatur würde also mehr kosten, als das Auto wert ist —, bekommst du fiktiv höchstens den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand: den Wiederbeschaffungswert (was ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtmarkt kostet) abzüglich des Restwerts (was dein beschädigtes Auto noch einbringt). Beide Werte stehen im Gutachten. Die vollen Reparaturkosten gibt es in solchen Fällen nur unter engen Voraussetzungen und gegen Nachweis einer tatsächlichen, fachgerechten Reparatur.
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass du dein Auto während der Reparatur nicht nutzen kannst — je nach Fahrzeugklasse meist 23 bis über 100 Euro pro Tag. Bei der fiktiven Abrechnung gilt: Diese Entschädigung gibt es nur für die tatsächliche Ausfallzeit einer tatsächlich durchgeführten Reparatur. Wer gar nicht repariert, hat keinen Ausfall — und bekommt dafür auch kein Geld. Die im Gutachten genannte Reparaturdauer allein löst noch keine Zahlung aus.
Fiktive Abrechnung heißt nicht, dass du gar nichts machen darfst. Viele Geschädigte fahren zweigleisig: Sie lassen sich den Netto-Betrag auszahlen, beheben den Schaden dann günstig in Eigenregie oder bei einer freien Werkstatt ihres Vertrauens — und behalten die Differenz. Das ist vollkommen legal, genau dafür gibt es die Dispositionsfreiheit. Zwei Dinge solltest du dabei aber im Blick behalten:
Hebe außerdem Belege und Fotos der Eigenreparatur auf. Sie helfen dir bei einem späteren Verkauf — und falls dasselbe Fahrzeug noch einmal einen Unfall an gleicher Stelle hat, kannst du belegen, dass der alte Schaden behoben war.
Die fiktive Abrechnung ist besonders attraktiv, wenn dir der makellose Zustand des Autos weniger wichtig ist als das Geld:
Es gibt aber Konstellationen, in denen die fiktive Abrechnung nicht oder kaum infrage kommt. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen gehört das Auto rechtlich der Leasinggesellschaft oder der Bank — die Verträge schreiben in aller Regel eine fachgerechte Reparatur vor, und die Auszahlung an dich ist meist ausgeschlossen. Bei einem Neuwagen wäre sie zwar möglich, aber selten klug: Hier stehen Herstellergarantie, Wiederverkaufswert und die volle merkantile Wertminderung auf dem Spiel, sodass die dokumentierte Reparatur in der Markenwerkstatt fast immer die bessere Wahl ist.
Vielleicht ist es dir aufgefallen: Jeder einzelne Baustein der fiktiven Abrechnung steht und fällt mit dem Gutachten. Die Netto-Reparaturkosten? Kalkuliert der Sachverständige. Die Wertminderung? Ermittelt der Sachverständige. Wiederbeschaffungswert und Restwert, die beim Totalschaden über deine Obergrenze entscheiden? Stehen im Gutachten. Ohne belastbare Kalkulation gibt es keine belastbare Auszahlung — ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungswert und lässt bei verdeckten Schäden schnell bares Geld liegen.
Wichtig auch hier: Als Geschädigter darfst du deinen Sachverständigen frei wählen und musst nicht den Prüfer der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Mit carproof geht das komplett digital: Schaden in der App melden, Fahrzeugdaten per Fahrzeugschein-Scan übernehmen — der geprüfte Sachverständige aus deiner Region kommt zu dir und dokumentiert jeden Schaden. Das fertige Gutachten liegt als PDF in deiner App, und der KI-Assistent beantwortet dir Zwischenfragen zur Abrechnung rund um die Uhr.
Nein. Die Dispositionsfreiheit bedeutet genau das: Wie du deinen Schadenersatz verwendest, ist allein deine Sache. Die Versicherung darf die Auszahlung nicht davon abhängig machen, dass du eine Reparatur nachweist — mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die es nur gegen Rechnung gibt.
Ja. Entscheidest du dich nachträglich doch für eine Reparatur, kannst du auf die konkrete Abrechnung umsteigen und insbesondere die dann angefallene Mehrwertsteuer nachfordern — solange dein Anspruch nicht verjährt ist. Bewahre dafür die Werkstattrechnung sorgfältig auf.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden — unabhängig davon, ob du anschließend reparieren lässt oder dir den Betrag auszahlen lässt. Das Gutachten ist ja gerade die Grundlage, auf der die Auszahlung berechnet wird.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über die fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen zu deinem konkreten Unfall wende dich an eine Kanzlei für Verkehrsrecht.
Melde deinen Schaden in wenigen Minuten — ein geprüfter carproof-Sachverständiger aus deiner Region kalkuliert deinen Schaden belastbar, damit du frei entscheiden kannst. Bei fremder Schuld zahlt in aller Regel die gegnerische Versicherung.
Oder ruf uns an: +49 211 15852-312