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Parkschaden & Unfallflucht

Parkschaden oder Unfallflucht?
Wer zahlt — und was du jetzt tust.

Delle in der Tür, Kratzer am Stoßfänger — und vom Verursacher keine Spur? Ob dich ein Parkschaden etwas kostet, hängt vor allem an einer Frage: Ist bekannt, wer es war? Hier sind beide Wege getrennt erklärt. Wir kommen in ganz Nordrhein-Westfalen zu deinem Fahrzeug — Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Parkschäden entstehen beim Ein- und Ausparken, durch eine aufgestoßene Tür oder beim Rangieren im Parkhaus. Oft wirken sie klein, und oft ist niemand mehr da, wenn du zurückkommst. Diese Seite trennt die zwei Fälle, die für dich den Unterschied machen, und zeigt, welche Beweise du jetzt sichern solltest.

1. Zwei Wege: Verursacher bekannt oder unbekannt

Bevor du irgendetwas meldest, kläre für dich nur eins: Weißt du, wer deinen Schaden verursacht hat? Davon hängt ab, wessen Versicherung zuständig ist und wer das Gutachten bezahlt.

Verursacher bekannt

Jemand hat einen Zettel hinterlassen, ist vor Ort geblieben, oder Zeugen haben das Kennzeichen notiert. Dann ist es ein Haftpflichtfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers muss deinen Schaden ersetzen.

Weg 1 lesen ›

Verursacher unbekannt

Der Schaden ist da, der Verursacher nicht. Dann ist es eine Unfallflucht: Der Weg führt über die Polizei und, wenn niemand gefunden wird, über deine eigene Vollkasko.

Weg 2 lesen ›

2. Weg 1: Der Verursacher ist bekannt

Stand dein Auto ordnungsgemäß geparkt und ein anderer ist hineingefahren, bist du in aller Regel der Geschädigte. Dann gilt dasselbe wie nach jedem unverschuldeten Unfall: Du machst deinen Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend, und deinen Sachverständigen darfst du in der Regel selbst wählen (mehr zur freien Gutachterwahl).

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Daten des Verursachers sichern

Name und Anschrift, Kennzeichen und Versicherung. Hat er einen Zettel hinterlassen, fotografiere ihn und heb ihn auf. Kennst du nur das Kennzeichen, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 die zuständige Versicherung.

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Schaden bei seiner Versicherung melden

Melde den Schaden direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers und notiere dir die Schadennummer. Schick deine Fotos und die Kontaktdaten von Zeugen gleich mit.

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Erst begutachten, dann reparieren

Ein Sachverständiger nimmt den Schaden auf, auch versteckte Folgen hinter dem Stoßfänger. Danach wird abgerechnet. Wie es nach einem unverschuldeten Unfall Schritt für Schritt weitergeht und welche Posten dazugehören können, steht auf der Seite Gutachten beim Haftpflichtschaden.

Zwei Sonderfälle auf dem Parkplatz

  • Die Tür des Nachbarn: Schlägt jemand beim Aussteigen seine Tür gegen dein Auto, gilt das in der Regel als Schaden beim Gebrauch seines Fahrzeugs. Zuständig ist dann ebenfalls dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Beide waren in Bewegung: Stoßen zwei Autos beim Rangieren zusammen, wird die Haftung häufig geteilt. Dann ersetzt die gegnerische Versicherung jeden Posten nur nach ihrer Quote, auch die Gutachterkosten (Mitschuld und Kosten). Wie die Quote ausfällt, kommt auf den Einzelfall an.

3. Weg 2: Unfallflucht — der Verursacher ist weg

Wer nach einem Unfall einfach wegfährt, macht sich in Deutschland strafbar (§ 142 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Für dich heißt das: Eine Unfallflucht gehört zur Polizei, auch wenn es nur eine Delle ist. Ohne Anzeige sucht niemand nach dem Verursacher, und deine eigene Versicherung fragt in der Regel nach dem Aktenzeichen.

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Polizei verständigen

Ist es gerade erst passiert und der Verursacher womöglich noch in der Nähe, ruf die 110. Sonst erstatte Anzeige bei der Polizei und lass dir das Aktenzeichen geben. Sag dazu, wann du das Auto abgestellt und wann du den Schaden entdeckt hast — dieses Zeitfenster grenzt die Suche ein.

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Wird der Verursacher gefunden …

… wird aus der Unfallflucht ein Haftpflichtfall. Dann geht es weiter wie bei Weg 1: Seine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für deinen Schaden zuständig.

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Bleibt er unbekannt …

… gibt es keine Gegenseite, die zahlt. Den Schaden ersetzt dann in der Regel nur eine Vollkasko; die Teilkasko deckt solche Schäden nicht ab. Du trägst deine Selbstbeteiligung, und eine Vollkasko-Meldung kann dich Schadenfreiheitsklassen kosten. Ob sich die Meldung lohnt, rechnet der Ratgeber Kaskoschaden vor. Ohne Vollkasko bleibt der Schaden in der Regel bei dir.

Und die Verkehrsopferhilfe?

Für Unfälle mit einem Fahrzeug, das nicht ermittelt werden kann, gibt es einen Entschädigungsfonds, die Verkehrsopferhilfe. Fahrzeugschäden ersetzt sie aber nur, wenn bei demselben Unfall ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde, und auch dann nur den Teil über 500 Euro (§ 12 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz). Beim typischen Parkrempler hilft sie deshalb nicht.

Ist dein Auto nicht angefahren, sondern mutwillig zerkratzt oder beschädigt worden, ist das Vandalismus. Auch dann: Anzeige erstatten. Bezahlt wird so ein Schaden in der Regel ebenfalls nur über eine Vollkasko (Sonderfälle im Ratgeber Kaskoschaden). Für ein Gutachten gilt bei unbekanntem Verursacher: Festpreis auf Anfrage — mehr dazu im Überblick unten.

4. Beweise sichern auf dem Parkplatz

Bei einer Unfallflucht sind deine Fotos oft das Einzige, was bleibt. Die allgemeine Foto-Checkliste steht im Ratgeber Was tun nach einem Unfall? Auf dem Parkplatz kommen ein paar Dinge dazu:

5. Nur ein Kratzer: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Viele Parkschäden sehen harmlos aus. Bei sehr kleinen Schäden verweist die Versicherung des Verursachers oft auf einen Kostenvoranschlag und zahlt kein volles Gutachten. Eine feste Grenze dafür gibt es nicht. Was beide unterscheidet und wann welcher Weg passt, erklärt der Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Trau dem ersten Eindruck aber nicht zu sehr: Hinter einem Stoßfänger mit kaum sichtbarer Schramme können Parksensoren, Halterungen oder eine Kamera beschädigt sein. Schick uns Fotos vom Schaden. Wir sagen dir vor der Begutachtung, ob er in den Bagatellbereich fallen könnte, sobald wir es beurteilen können — du entscheidest dann, ob wir tätig werden.

6. Wer zahlt das Gutachten? Der Überblick

Verursacher bekannt, dich trifft keine Schuld

Bei unverschuldetem Unfall zahlt in aller Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten. Mit deiner Abtretung rechnen wir direkt mit ihr ab, du gehst nicht in Vorleistung.

Beide haben Schuld

Die gegnerische Versicherung zahlt nur ihren Anteil nach der Haftungsquote, auch beim Gutachten. Den Rest trägst du.

Sehr kleiner Schaden

Die Versicherung kann auf einen Kostenvoranschlag verweisen und das Gutachten ablehnen. Es kommt darauf an, was du vor der Beauftragung erkennen konntest.

Verursacher unbekannt

Es gibt keine Gegenseite, die zahlt. Hier gilt bei uns: Festpreis auf Anfrage. Du erfährst ihn vorab, bevor etwas beauftragt wird. Ob deine Vollkasko ein Gutachten übernimmt, hängt von deinem Vertrag ab.

Alle Fälle mit den Ausnahmen im Detail stehen auf der Seite Kosten: Wer zahlt das Gutachten?

Häufige Fragen zum Parkschaden

Muss ich bei einem Parkschaden immer die Polizei rufen?

Ist der Verursacher da, nennt er seine Daten und seid ihr euch über den Hergang einig, reicht bei einem kleinen Blechschaden in der Regel der Datenaustausch. Ist er weg, verweigert er seine Daten oder ist der Hergang strittig, ruf die Polizei. Bei einer Unfallflucht immer.

Ich habe den Schaden erst Tage später bemerkt. Lohnt die Anzeige noch?

Ja. Erstatte die Anzeige trotzdem und nenne den Zeitraum, in dem es passiert sein kann. Willst du den Schaden über deine Vollkasko abrechnen, melde ihn dort zügig — viele Verträge verlangen die Meldung innerhalb einer Woche.

Bekomme ich bei einem Parkschaden auch eine Wertminderung?

Ist der Verursacher bekannt und der Schaden erheblich, kann eine Wertminderung dazugehören; beziffert wird sie im Gutachten. Bei einem kleinen Kratzer entsteht meist keine. Rechnest du über die Vollkasko ab, ersetzt sie eine Wertminderung in der Regel nicht. Ratgeber Wertminderung

Wohin kommt der Sachverständige?

Dorthin, wo dein Auto steht — nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt, in ganz Nordrhein-Westfalen. Steht dein Auto außerhalb von NRW, melde dich trotzdem: Wie es weitergeht, klären wir am Telefon unter +49 211 15852-312.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über Parkschäden und Unfallflucht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe deine Versicherung zahlt, regeln deine Versicherungsbedingungen. Bei rechtlichen Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Parkschaden entdeckt? Wir nehmen ihn auf.

Melde deinen Schaden in wenigen Minuten — ein carproof-Sachverständiger meldet sich, klärt mit dir vorab die Kostenfrage und stimmt den Termin ab.

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Oder ruf uns an: +49 211 15852-312