Startseite › Motorradgutachten nach Unfall

Motorrad

Motorradgutachten nach dem Unfall
Wir kommen zu deiner Maschine.

Beim Motorrad steckt der teure Teil des Schadens oft dort, wo man ihn nicht sieht: im Rahmen, in der Gabel, im Lenkkopf. Dazu kommen Helm und Kleidung. Als unabhängige Kfz-Sachverständige nehmen wir den Schaden an deinem Motorrad auf — überall in Nordrhein-Westfalen, dort, wo es gerade steht. Den Termin bekommst du in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

carproof Sachverständige UG (haftungsbeschränkt) · unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro · Graf-Adolf-Straße 41 · 40210 Düsseldorf

Ein Auto übersteht einen leichten Rempler oft mit einem Kratzer im Stoßfänger. Ein abgestelltes Motorrad kippt dabei leicht um — und hat danach schnell einen Schaden an mehreren Stellen. Hier liest du, wer das Gutachten für dein Motorrad in der Regel bezahlt, worauf es bei der Begutachtung ankommt, was mit beschädigter Ausrüstung ist und was du bis zum Termin tun kannst.

1. Wer bezahlt das Motorradgutachten?

Fürs Motorrad gilt dieselbe Regel wie fürs Auto: Bei unverschuldetem Unfall zahlt in aller Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten. Die Kosten gehören zu deinem Schaden, den die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners ersetzen muss. Es gibt aber Ausnahmen:

Alleinunfälle sind beim Motorrad häufig: Laut der Verkehrsunfallbilanz 2025 des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sind rund 35 Prozent der Motorradunfälle Alleinunfälle, bei denen der Fahrer ohne Beteiligung anderer die Kontrolle verliert. Kommt es dagegen zu einer Kollision, liegt in 62 Prozent der Fälle die Hauptursache beim anderen Verkehrsteilnehmer. Wie es in deinem Fall aussieht, klären die Versicherungen und notfalls ein Gericht — nicht der Gutachter.

Quelle: Ministerium des Innern NRW, Verkehrsunfallbilanz 2025, veröffentlicht am 11.03.2026.

Alle Fälle mit Beispielen stehen auf der Seite Kosten: Wer zahlt das Gutachten?

2. Worauf es beim Motorrad ankommt

Ein Motorrad hat keine Knautschzone. Die Kräfte eines Aufpralls oder Sturzes gehen direkt in Rahmen, Gabel und Räder — und die tragen das ganze Fahrverhalten. Ein Gutachten muss deshalb mehr erfassen als die Kratzer an der Verkleidung.

Rahmen und Lenkkopf

Ein verzogener Rahmen ist von außen oft nicht zu erkennen. Hinweise können sein, dass der Lenker bei Geradeausfahrt schief steht oder die Maschine zu einer Seite zieht. Ob eine Vermessung von Rahmen und Fahrwerk nötig ist, beurteilt der Sachverständige. Gemacht wird sie in der Regel in einem Fachbetrieb mit passender Messtechnik.

Gabel, Räder, Bremsen

Beim Frontaufprall leiden Standrohre, Gabelbrücken, Vorderrad und Bremsscheibe zuerst. Eine leicht verbogene Gabel merkt man manchmal erst bei höherem Tempo. Diese Teile sind sicherheitsrelevant — fühlt sich die Lenkung anders an als vorher, fahr nicht weiter.

Verkleidung, Tank, Anbauteile

Schon ein Umfaller im Stand kann mehrere Teile auf einmal treffen: Spiegel, Brems- und Kupplungshebel, Blinker, Fußrasten, Verkleidung und Tank. Jedes davon gehört einzeln ins Gutachten, damit bei der Abrechnung nichts fehlt.

Umbauten und Zubehör

Auspuffanlage, Koffersystem, Sturzbügel, Navi-Halterung oder ein anderer Lenker: Was nachgerüstet wurde, kann den Wert und die Reparaturkosten verändern. Leg Rechnungen und Eintragungen bereit, damit der Sachverständige sie berücksichtigen kann.

3. Helm, Kombi, Handschuhe: deine Ausrüstung

Bei einem Motorradunfall geht oft auch die Ausrüstung kaputt: Helm, Jacke und Hose oder Kombi, Handschuhe, Stiefel, Protektoren. Nach einem unverschuldeten Unfall gehören beschädigte Sachen in der Regel ebenfalls zu dem Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss — genau wie das Motorrad selbst.

Der Helm ist ein Sonderfall

Ein Helm schützt bei einem Aufprall, indem sich sein Material bleibend verformt. Der ADAC schreibt deshalb, dass Helme nach Unfällen oder Stürzen ausgetauscht werden müssen, selbst wenn sie äußerlich unbeschädigt wirken. Ein Helm ohne sichtbaren Kratzer ist nach einem Sturz also nicht automatisch in Ordnung.

Quelle: ADAC, Ratgeber Motorradhelme, abgerufen am 06.10.2026.

Ob die Versicherung bei älterer Kleidung einen Abzug machen darf, weil du statt gebrauchter Sachen neue bekommst („neu für alt“), sehen die Gerichte unterschiedlich. Manche lehnen einen Abzug bei reiner Schutzkleidung ab, andere ziehen einen Anteil nach dem Alter ab. Wie das in deinem Fall ausgeht, kommt auf den Einzelfall an.

Und das Wichtigste: Hast du nach dem Sturz Schmerzen, lass dich ärztlich untersuchen und die Beschwerden dokumentieren — auch wenn sie zuerst harmlos wirken. Ansprüche wegen einer Verletzung, etwa Schmerzensgeld, klärst du mit einer Kanzlei für Verkehrsrecht.

4. Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschaden

Die Posten nach einem unverschuldeten Unfall sind beim Motorrad im Grundsatz dieselben wie beim Auto. Ein paar Punkte laufen aber anders.

Wertminderung

Auch ein Motorrad gilt nach einem erheblichen Schaden als Unfallfahrzeug und bringt beim Verkauf meist weniger — selbst nach einer sauberen Reparatur. Diese Wertminderung ist ein eigener Posten. Beziffert wird sie im Gutachten; ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus. Ratgeber: Wertminderung

Nutzungsausfall

Lange war umstritten, ob es für ein Motorrad Nutzungsausfall gibt. Der Bundesgerichtshof hat ihn für ein Motorrad bejaht, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung stand und nicht reinen Freizeitzwecken diente (Urteil vom 23.01.2018, Az. VI ZR 57/17). Dass jemand nur bei gutem Wetter fährt, spielt laut dem Urteil erst bei der Frage eine Rolle, ob er das Motorrad in der Ausfallzeit tatsächlich genutzt hätte. Steht dir daneben ein Auto zur Verfügung, kann das anders aussehen. Es kommt also auf deine Lage an. Ratgeber: Nutzungsausfall

Totalschaden

Lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht, wird in der Regel auf Totalschadenbasis abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beide Werte ermittelt das Gutachten — und bei einem gepflegten oder umgebauten Motorrad zählt dabei jeder Nachweis über Zustand und Ausstattung. Ratgeber: Totalschaden

Was sonst noch dazugehören kann, etwa Abschlepp- oder Transportkosten, steht auf der Seite Unfall unverschuldet? So läuft dein Gutachten.

5. So läuft die Begutachtung

1

Schaden melden

Über das Formular, per Telefon oder per WhatsApp. Sag uns dabei gleich, dass es um ein Motorrad geht, wo es steht und ob es noch fahrbereit ist.

2

Termin dort, wo dein Motorrad steht

Den Termin bekommst du in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir kommen zu dir nach Hause, in die Garage, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt deiner Wahl — überall in Nordrhein-Westfalen.

3

Das fertige Gutachten

Du bekommst es in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach der Begutachtung. Auf Wunsch übermitteln wir es direkt an die regulierende Versicherung.

4

Abrechnung

Unsere Gutachterkosten rechnen wir nach deiner Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Deine übrigen Ansprüche machst du selbst oder über eine Kanzlei für Verkehrsrecht geltend — das dürfen wir als Sachverständige nicht für dich übernehmen.

Hat die gegnerische Versicherung schon angekündigt, einen eigenen Gutachter zu schicken? Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du deinen Sachverständigen in der Regel selbst wählen. Mehr zur freien Gutachterwahl

6. Was du bis zum Termin tun kannst

Was direkt an der Unfallstelle wichtig ist, steht im Ratgeber Was tun nach einem Unfall?

Häufige Fragen zum Motorradgutachten

Mein Motorrad wurde im Stand umgestoßen. Wer zahlt?

Ist bekannt, wer es war, ist das ein Haftpflichtschaden wie jeder andere: Bei unverschuldetem Schaden zahlt in aller Regel die Versicherung des Verursachers das Gutachten. Ist der Verursacher unbekannt, bleibt meist nur die eigene Vollkasko, wenn du eine hast. Dann gilt bei uns ein Festpreis auf Anfrage.

Ich bin allein gestürzt. Brauche ich ein Gutachten?

Das hängt davon ab, ob du den Schaden über deine Vollkasko abrechnen willst und was dein Vertrag dafür verlangt. Manche Versicherer schicken einen eigenen Gutachter. Ein Gutachten von uns kostet in diesem Fall einen Festpreis, den du vorher erfährst. Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir dir das.

Mein Motorrad steht außerhalb von NRW. Könnt ihr trotzdem helfen?

Melde dich trotzdem bei uns unter +49 211 15852-312. Wie es weitergeht, klären wir am Telefon.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über Gutachten nach einem Motorradunfall und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen zu deinem konkreten Unfall wende dich an eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Motorradunfall? Wir kommen zu dir.

Melde deinen Schaden in wenigen Minuten — ein carproof-Sachverständiger meldet sich und stimmt den Termin mit dir ab.

Jetzt Schaden melden

Oder ruf uns an: +49 211 15852-312